CHANCENGLEICHHEIT
CHANCENGLEICHHEIT
SMG Languages agiert in Übereinstimmung mit einer internen Richtlinie zur Wahrung der Chancengleichheit, die an allen Standorten der Unternehmensgruppe Anwendung findet.
Im Allgemeinen legt diese Richtlinie den Schwerpunkt auf die folgenden Grundsätze. Besondere Beachtung finden dabei jene Fälle, in denen SMG in Ländern oder Regionen tätig ist, die von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Behinderung betroffen sind:
- Keine Diskriminierung im Recruiting: Die Einstellungsverfahren und Auswahlkriterien für Personal lassen keinerlei Diskriminierung zwischen den Bewerbern zu – unabhängig davon, ob es sich um Fach- oder Führungskräfte handelt.
- Auswahl rein nach Kompetenz: Bei einer Einstellung durch SMG gibt es keine Anforderungen hinsichtlich Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Behinderung. Die Auswahl erfolgt ausschließlich auf Basis der Kompetenzen und Fähigkeiten der Kandidaten.
- Garantierte Gleichbehandlung: Chancengleichheit wird allen Mitarbeitern und Dienstleistern garantiert. Am Arbeitsplatz wird keinerlei Diskriminierung geduldet; berufliche Aufstiegschancen und Beförderungen basieren rein auf fachlichen Kompetenzen.
- Familienfreundlichkeit: SMG legt großen Wert auf die Bedürfnisse von Müttern und Vätern. In diesem Sinne wendet das Unternehmen die jeweiligen lokalen gesetzlichen Bestimmungen an und garantiert den Erhalt des Arbeitsplatzes während des Mutterschutzes oder der Elternzeit. Für diesen Zeitraum werden Vertretungen streng befristet eingestellt. Um Personal mit kleinen Kindern zusätzlich zu unterstützen, können zudem flexible Arbeitszeiten vereinbart werden.
- Meldung von Vorfällen: Mitarbeiter und Dienstleister können eventuelle Diskriminierungsfälle ihren Gewerkschaftsvertretern oder dem von der Belegschaft selbst ernannten Sicherheitsbeauftragten melden.
- Kontinuierliche Überprüfung: Das globale HR-Team und die Sicherheitsbeauftragten stellen die lückenlose Einhaltung dieser Grundsätze sicher. Zu diesem Zweck führt jeder SMG-Standort jährlich im Dezember eine Überprüfung der Chancengleichheit durch. Die Ergebnisse fließen direkt in den Jahresbericht des Generaldirektors von SMG ein.
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