Übersetzung ihrer bilanzen: „berechnete übersetzungsleistungen“

Brauchen Sie eine professionelle Übersetzung ihres Jahresabschlusses ins Englische, Französische, Italienische oder in eine andere Sprache? Die Abgabefristen sind knapp? Ein Team aus Übersetzern mit Expertise im Finanzwesen steht für Sie bereit und arbeitet für Sie von unseren internationalen Geschäftsstellen aus. Ein geschultes und sensibilisiertes internes Personal, das sich strengen Vertraulichkeitsvereinbarungen verpflichtet hat. Hier einige der Standards, die wir an unsere Übersetzungen im Finanzwesen anlegen, sowie einige gute Tipps für unsere Kunden.

Übersetzer als wirtschafts- und finanzexperten

Im Jahr 2006 haben wir in Zusammenarbeit mit angesehenen Wirtschaftsprüfungsunternehmen ein kontinuierliches Fortbildungsprogramm in Wirtschaftsprüfungs- und Steuerangelegenheiten für unsere Übersetzer gestartet. Kunden können unseren Projektmanagern die Besonderheiten der jeweiligen Bilanz, ihres Anhangs oder des Berichts des Aufsichtsrates mitteilen, die dem Übersetzer erläutert werden sollen. Eine Übersetzung im Finanzwesen ist eine Frage des Vertrauens: Unsere Sprachexperten und unser Verwaltungspersonal stehen Ihnen für all Ihre Anliegen zur Verfügung und garantieren Ihnen originalgetreue Übersetzungen.

Übereinstimmung mit ias/ifsr-terminologie

Unsere Sprachexperten sind auch dazu ausgebildet, Texte zu übersetzen, die den IAS-Normen (International Accounting Standards) und IFRS-Normen (International Financial Reporting Standards) für europäische Standards im Rechnungswesen entsprechen. Diese können zum Beispiel für Textsorten wie Bilanzen von Versicherungsgesellschaften, Banken und Finanzgesellschaften oder für Konzernabschlüsse von Aktiengesellschaften gelten. Daher können Kunden eventuelle Abweichungen von diesen Normen angeben und die entsprechenden Erklärungen übermitteln, die sie zur Einordnung ihrer Bilanzpositionen für nötig halten.

Wiederverwenden von repetitiven textelementen

Wir nutzen spezielle EDV-Systeme, um die für denselben Kunden bereits übersetzte Textelemente wiederzuverwenden und diese nicht ex-novo übersetzen zu müssen. Durch diese Lösung kann nicht nur eine größere terminologische Einheitlichkeit der Texte gewährleistet werden, es können auch Zeit und Kosten gespart werden, alles zu Gunsten unserer Kunden. Neuen Kunden raten wir an, uns in der Vergangenheit bereits übersetzte Bilanzen zukommen zu lassen, um wiederverwendbare Elemente darin festzustellen zu können, was die zukünftige Übersetzungsarbeit beschleunigt.

Zahlenprüfung

Bei der Revisionsarbeit, die der Übergabe der Übersetzung an den Kunden vorausgeht, wird der exakten Umwandlung von Zahlenformaten besondere Aufmerksamkeit gewidmet, wie beispielsweise dem Umwandeln von dezimalen Punkten in Punkte, der Punkte als Trennzeichen bei Tausendern in Kommata (wie es bei Übersetzungen ins Englische notwendig ist) oder auch die korrekte Schreibweise des Datums in der Fremdsprache. Aus diesem Grund sollte bei Erteilung des Übersetzungsauftrags das Zielland der Übersetzung angegeben werden.

Grafische formatierung

Mit Hilfe verschiedener EDV-Systeme und DTP-Softwarelösungen ist das Team von Studio Moretto Group zudem in der Lage, die Übersetzung getreu seinem Originallayout anzufertigen. Um den Bearbeitungsprozess in der Fremdsprache zu beschleunigen, raten wir unseren Kunden, uns ihre Texte in überschreibbaren Dateiformaten zu senden.

Beglaubigte übersetzungen

Die Übersetzungen unserer gerichtlich vereidigten Übersetzer können beglaubigt oder gegebenenfalls für die Verwendung im Ausland beurkundet werden. Unsere Projektmanager stehen Ihnen bezüglich der Art der Beglaubigung und der geeignetsten Art der Zertifizierung beratend zur Seite und werden für Sie die Abläufe mit den zuständigen Behörden regeln.

Die meist gefragten finanzübersetzungen seit 1996

  • Bilanzen von Handelsunternehmen des Privatrechts: Jahresabschlussbilanzen (Bilanz, Gewinn-Verlust-Rechnung und Anhang);
  • Versicherungsbilanzen;
  • Bankbilanzen;
  • Bilanzen der öffentlichen Verwaltung;
  • Bilanzen für Institutionen des Dritten Sektors (wie gemeinnützige und andere Non-Profit-Organisationen);
  • Vorläufige Bilanzen und Zwischenbilanzen (Übersetzung der Halbjahres- und Quartalsberichte);
  • Berichte von Aufsichtsräten;
  • Geschäftsberichte;
  • Berichte von Wirtschaftsprüfern;
  • Sozialbilanzen.

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